AbwS Laichingen

 



Bezeichnung

Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Laichingen vom 25. November 1997

KurzbezeichnungAbwassersatzung

Rechtsebene

Laichingen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Laichingen die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als Eigenbetrieb unter dem Namen „Abwasserbeseitigung Laichingen“ betreibt. Voraussetzung für die Beseitigung ist, dass das Abwasser über eine Grundstücksentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht (angeliefert) wird.

Die Satzung regelt insbesondere Anschluss und Benutzung, Grundstücksanschlüsse, Grundstücksentwässerungsanlagen und den Abwasserbeitrag sowie die Abwassergebühren.

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Bezeichnung

Stadt Laichingen

URL-Adresse

https://www.laichingen.de/ceasy/serve/usage/main.php?view=publish&item=statute&id=31

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Bezeichnung

Achte Änderung

URL-Adressehttps://www.laichingen.de/ceasy/serve/usage/main.php?view=publish&item=statute&id=44