AbwS Laichingen
Bezeichnung | Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Laichingen vom 25. November 1997 |
Kurzbezeichnung | Abwassersatzung |
Rechtsebene | Laichingen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Laichingen die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als Eigenbetrieb unter dem Namen „Abwasserbeseitigung Laichingen“ betreibt. Voraussetzung für die Beseitigung ist, dass das Abwasser über eine Grundstücksentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht (angeliefert) wird. Die Satzung regelt insbesondere Anschluss und Benutzung, Grundstücksanschlüsse, Grundstücksentwässerungsanlagen und den Abwasserbeitrag sowie die Abwassergebühren. |
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Bezeichnung | Stadt Laichingen |
URL-Adresse | https://www.laichingen.de/ceasy/serve/usage/main.php?view=publish&item=statute&id=31 |
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Bezeichnung | Achte Änderung |
URL-Adresse | https://www.laichingen.de/ceasy/serve/usage/main.php?view=publish&item=statute&id=44 |