AbfS + AbfGS Mönchengladbach

 



Kurzbezeichnung

Abfallsatzung + Abfallgebührensatzung

Bezeichnung

Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Mönchengladbach vom 21. Dezember 2017 und Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Mönchengladbach vom 16. Dezember 2016

Rechtsebene

Mönchengladbach

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallsatzung bestimmt, dass die Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe – Anstalt des öffentlichen Rechts (kurz mags) die ihr als entsorgungspflichtige Körperschaft obliegende Aufgabe der Abfallentsorgung in der Stadt Mönchengladbach betreibt und sich zur Erfüllung der Pflicht zum Sammeln und dem damit verbundenen Befördern von Abfällen der Gesellschaft für Wertstofferfassung, Wertstoffverwertung und Entsorgung Mönchengladbach mbH (GEM) bedient. Neben der Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung und von Abfällen zur Verwertung umfasst die von der mags betriebene Abfallentsorgung unter anderem auch die Abfallberatung, das Sammeln von schadstoffhaltigen Abfällen sowie die Entsorgung von sperrigen Abfällen und Elektro- und Elektronikaltgeräten. Sie regelt insbesondere Anschluss- und Benutzungsrecht sowie Anschluss- und Benutzungszwang.

Die Abfallgebührensatzung berechtigt die mags, für die Inanspruchnahme der Einrichtungen und Anlagen der von ihr betriebenen Abfallentsorgung und für die Nutzung von weiteren Abfallbehältern für Bioabfälle (Biotonnen) zur Deckung Gebühren sowie für die Entsorgung von Abfällen in Säcken mit dem Aufdruck „GEM, Abfallsack" ein privatrechtliches Entgelt zu erheben. Sie legt legt unter anderem Gebührenmaßstab und Gebührensätze fest.

Links zur RechtsänderungReview vom 01. September 2024
Review vom 15. November 2023 I ; II
Review vom 06. Januar 2021

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallsatzung

URL-Adresse

Vorlage für das Schreiben von Ortsrecht (mags.de)

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallgebührensatzung

URL-Adresse

Vorlage für das Schreiben von Ortsrecht (mags.de)