AbfS + AbfGS Mönchengladbach
Kurzbezeichnung | Abfallsatzung + Abfallgebührensatzung |
Bezeichnung | Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Mönchengladbach vom 21. Dezember 2017 und Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Mönchengladbach vom 16. Dezember 2016 |
Rechtsebene | Mönchengladbach |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallsatzung bestimmt, dass die Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe – Anstalt des öffentlichen Rechts (kurz mags) die ihr als entsorgungspflichtige Körperschaft obliegende Aufgabe der Abfallentsorgung in der Stadt Mönchengladbach betreibt und sich zur Erfüllung der Pflicht zum Sammeln und dem damit verbundenen Befördern von Abfällen der Gesellschaft für Wertstofferfassung, Wertstoffverwertung und Entsorgung Mönchengladbach mbH (GEM) bedient. Neben der Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung und von Abfällen zur Verwertung umfasst die von der mags betriebene Abfallentsorgung unter anderem auch die Abfallberatung, das Sammeln von schadstoffhaltigen Abfällen sowie die Entsorgung von sperrigen Abfällen und Elektro- und Elektronikaltgeräten. Sie regelt insbesondere Anschluss- und Benutzungsrecht sowie Anschluss- und Benutzungszwang. Die Abfallgebührensatzung berechtigt die mags, für die Inanspruchnahme der Einrichtungen und Anlagen der von ihr betriebenen Abfallentsorgung und für die Nutzung von weiteren Abfallbehältern für Bioabfälle (Biotonnen) zur Deckung Gebühren sowie für die Entsorgung von Abfällen in Säcken mit dem Aufdruck „GEM, Abfallsack" ein privatrechtliches Entgelt zu erheben. Sie legt legt unter anderem Gebührenmaßstab und Gebührensätze fest. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. September 2024 Review vom 15. November 2023 I ; II Review vom 06. Januar 2021 |
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Bezeichnung | Abfallsatzung |
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Bezeichnung | Abfallgebührensatzung |
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