AbwS Cham

 



Bezeichnung

Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Bewirtschaftung von Abfällen im Landkreis Cham vom 31. März 2014

Rechtsebene

Cham

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Cham durch eine öffentliche Einrichtung die in seinem Gebiet anfallenden und ihm überlassenen Abfälle entsorgt.

Sie regelt insbesondere Ausnahmen von der Abfallentsorgung durch den Landkreis sowie Anschluss- und Überlassungsrecht und Anschluss- und Überlassungszwang.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung

URL-Adresse

https://www.landkreis-cham.de/media/26985/kreiswerke_abfallwirtschaftssatzung_05-2015.pdf