AbwS Böblingen

 



Bezeichnung

Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Böblingen vom 23. November 2016 in der Fassung der Änderung vom 4. November 2020

Rechtsebene

Böblingen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Böblingen durch den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Böblingen (Stadtentwässerung) die Beseitigung des in ihrem Gebiet anfallenden Abwassers als eine öffentliche Einrichtung betreibt.

Sie regelt insbesondere Anschluss und zur Benutzung, Anschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen sowie den Abwasserbeitrag und die Abwassergebühren.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abwasserbeseitigung

URL-Adresse

https://www.boeblingen.de/site/Boeblingen-Responsiv/get/params_E1098782919/170889/700_11%20Satzung%20ueber%20die%20oeffentliche%20Abwasserbeseitigung%20%28Abwassersatzung%20-%20AbsS%29%20neu%20ab%2001.01.202.pdf