AbwS Rüsselsheim
Bezeichnung | Allgemeine Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Rüsselsheim in der Fassung des 5. Nachtrags vom 23. Januar 2013 |
Rechtsebene | Rüsselsheim am Main |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Rüsselsheim die Beseitigung des in ihrem Gebiet anfallenden Abwassers und gegebenenfalls auch des Grundwassers als eine öffentliche Einrichtung betreibt. Dabei beseitigt die Stadt auch den in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamm und das in abflusslosen Gruben gesammelte Abwasser, soweit diese Stoffe nicht im landwirtschaftlichen Betrieb des Überlassungspflichtigen unter Beachtung der abfallrechtlichen Bestimmungen verwertet werden. Sie regelt insbesondere Anschluss- und Benutzungsrecht, sowie Anschlusszwang und Benutzungszwang. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Abwassersatzung |
URL-Adresse | https://www.ruesselsheim.de/fileadmin/user_upload/Ruesselsheim/Stadt_Menu/Rathaus/Ortsrecht/Satzungen_PDFs/OEffentliche_Einrichtungen_WiFoe/Abwassersatzung_3.pdf |