AbfS + AbfGS Dortmund
Kurzbezeichnung | Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung Dortmund |
Bezeichnung | Satzung über die Abfallentsorgung vom 15. November 2022 und Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund in der Stadt Dortmund vom 15. Dezember 2023 |
Rechtsebene | Dortmund |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallsatzung bestimmt, dass die Stadt Dortmund als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Entsorgung der im Kreisgebiet überlassenen Abfälle als öffentliche Einrichtung betreibt. Die Abfallsatzung regelt insbesondere Anschluss- und Benutzungsrecht/-zwang sowie den Anfall, die Überlassung, die Sammlung und den Transport von Abfällen. Die Abfallgebührensatzung berechtigt die Stadt Dortmund, für ihre Entsorgung von Abfällen Gebühren (Entsorgungsgebühren und sonstige Gebühren) zu erheben. Sie legt unter anderem Gebührenschuldner und die Veranlagung, Fälligkeit und Einziehung der Gebühren fest. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 13. Februar 2024 I ; II |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Abfallsatzung |
URL-Adresse | Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund.pdf (digistadtdo.de) |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Abfallgebührensatzung |
URL-Adresse | Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund.pdf (digistadtdo.de) |