AbfS Bonn

 



Kurzbezeichnung

Abfallsatzung

Bezeichnung

Satzung der bonnorange – Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) – über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet der der Bundesstadt Bonn vom 18. Dezember 2012

Rechtsebene

Bonn

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn bestimmt, dass die bonnorange AöR als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und alleinverantwortlicher Aufgabenträger unter anderem die ihr von der Bundesstadt Bonn übertragenen Aufgaben der Abfallwirtschaft der Bundesstadt Bonn übernimmt und in eigenem Namen und in eigener Verantwortung durchführt, soweit diese Aufgaben nicht dem Zweckverband Rheinische Entsorgungskooperation (REK) übertragen sind. Sie regelt unter anderem neben den Zielsetzungen und Aufgaben der bonnorange AöR deren Abfallentsorgungsleistungen im Rahmen der öffentlichen Einrichtung, die Aufgaben des REK, den Anschluss- und Benutzungszwang, das Einsammeln und Befördern sowie die Abfallentsorgungsanlagen.

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Bezeichnung

Abfallsatzung

URL-Adresse

bonnorange Abfallsatzung