AbfWS + AbfGS Kahla
Kurzbezeichnung | Abfallwirtschafts- und -gebührensatzung Saale-Holzland-Kreis |
Bezeichnung | Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Siedlungsabfällen des Saale-Holzland-Kreises vom 12. Dezember 2019 und Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung des Saale-Holzland-Kreis vom 23. Januar 2020 |
Rechtsebene | Kahla |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallwirtschaftssatzung regelt die Abfallentsorgung durch den Saale-Holzland-Kreis, dem die Stadt Kahla angehört, in seinem Kreisgebiet. Sie bestimmt, dass der Kreis die in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger entsorgt. Sie regelt unter anderem den Umfang der Entsorgung sowie den Anschluss- und Benutzungszwang. Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Kreis, für die Entsorgung von Abfällen und die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtungen zur Deckung seiner Kosten Benutzungsgebühren zu erheben. Sie legt insbesondere den Gebührenmaßstab und die Gebührensätze fest. Der Saale-Holzland-Kreis ist Mitglied des Zweckverbands Restabfallbehandlung Ostthüringen (ZRO). |
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Bezeichnung | AbfWS |
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Bezeichnung | AbfGS |
URL-Adresse | hhttps://www.saaleholzlandkreis.de/fileadmin/user_upload/PDF/2020_PDF/satzung-gebuehren/2020_Abfallgebuehrensatzung_SHK.pdf |
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Bezeichnung | ZRO |
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