AbfS Friedberg

 



Bezeichnung

Satzung zur Regelung der kommunalen Abfallbeseitigung in der Stadt Friedberg vom 24. Juni 1982

Rechtsebene

Friedberg

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass de Stadt Friedberg die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle durch eine öffentliche
Einrichtung beseitigt., dazu gehören:
a) sortenreinen Bauschutt, Abraum, Kies und Erde;
b) pflanzliche Abfälle aus Gärtnereien und aus dem sonstigen Gartenbau, soweit diese Abfälle
wegen ihrer Art und Menge nicht in den für die Abfallbeseitigung des Landkreises AichachFriedberg zugelassenen Abfallbehältnissen gesammelt werden können.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Stadt Friedberg

URL-Adresse

https://www.friedberg.de/politik-verwaltung/rathausservice/ortsrecht/abfallbeseitigung/satzung-zur-regelung-der-kommunalen-abfallbeseitigung-in-der-stadt-friedberg.pdf?cid=3tp