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AbfWirtS Landkreis Böblingen

AbfWirtS Landkreis Böblingen

Bezeichnung

Satzung des Landkreises Böblingen über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom 20. November 2006

Link zum Rechtstext

Abfallwirtschaftssatzung

Kerninhalte

Die Abfallwirtschaftssatzung bestimmt, dass der Landkreis Böblingen, dem die Städte Herrenberg und Sindelfingen sowie die Gemeinde Weissach als auch die Stadt Böblingen angehören, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem den Anschluss- und Benutzungszwang sowie die Formen des Einsammelns und Beförderns.

Sie berechtigt den Landkreis zudem, zur Deckung seines Aufwands für die Entsorgung von Abfällen Benutzungsgebühren zu erheben, und legt insbesondere Bemessungsgrundlagen und Gebührenhöhe fest.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 13. März 2025
Review vom 01. September 2024
Review vom 02. Januar 2023
Review vom 01. November 2021

 

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