AbfWirtS Landkreis Böblingen

 



Kurzbezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung Landkreis Böblingen

Bezeichnung

Satzung des Landkreises Böblingen über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom 20. November 2006 in der Fassung der 19. Änderungssatzung vom 20. November 2023

Rechtsebene

Landkreis Böblingen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallwirtschaftssatzung bestimmt, dass der Landkreis Böblingen, dem die Städte Herrenberg und Sindelfingen sowie die Gemeinde Weissach als auch die Stadt Böblingen angehören, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem den Anschluss- und Benutzungszwang sowie die Formen des Einsammelns und Beförderns.

Sie berechtigt den Landkreis zudem, zur Deckung seines Aufwands für die Entsorgung von Abfällen Benutzungsgebühren zu erheben, und legt insbesondere Bemessungsgrundlagen und Gebührenhöhe fest.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 02. Januar 2023
Review vom 01. November 2021

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung

URL-Adresse

Abfallwirtschaftssatzung 2024.pdf (lrabb.de)