AbfS + AbfGebS Weimar
Kurzbezeichnung | Abfall- und Abfallgebührensatzung |
Bezeichnung | Satzung über die Abfallwirtschaft der Stadt Weimar in der Fassung der 3. Änderung vom 22. November 2011 und Abfallgebührensatzung der Stadt Weimar in der Fassung der 3. Änderung vom 17. Dezember 2011 |
Rechtsebene | Weimar |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallsatzung bestimmt, dass die Stadt Weimar der für die Abfallbeseitigung zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist und die Stadtwirtschaft Weimar GmbH damit beauftragt, die Aufgaben der Abfallentsorgung zu übernehmen (einschließlich des Betriebs der Abfallgebührenstelle); die Stadtwirtschaft Weimar GmbH betreibt die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung. Die Abfallsatzung regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungszwang, Anschluss- und Benutzungsrecht sowie das Trennen und Sammeln von Abfällen. Die Abfallgebührensatzung berechtigt die Stadt, Gebühren für die Inanspruchnahme ihrer abfallwirtschaftlichen Einrichtungen zu erheben. Sie legt insbesondere den Gebührenmaßstab und die Gebührenberechnung fest |
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Bezeichnung | Abfallsatzung |
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Bezeichnung | Abfallgebührensatzung |
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