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AbfS Nürnberg

AbfS Nürnberg

Bezeichnung

Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom 13. März 2009

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Abfallwirtschaftssatzung

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Anlage zur Abfallwirtschaftssatzung

Kerninhalte

Die Satzung bestimmt, dass die Stadt im Rahmen der Förderung der Kreislaufwirtschaft, zur Schonung der natürlichen Ressourcen und der Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen folgende Aufgaben wahrnimmt:
-> die Förderung der Abfallvermeidung;
-> die Vorbereitung zur Wiederverwendung;
-> das Recycling;
-> die sonstige, insbesondere energetische Verwertung und
-> die Beseitigung von Abfällen.

Die Stadt betreibt zur Erfüllung der Aufgaben eine öffentliche Einrichtung. Diese bildet eine rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Einheit. Die Stadt kann sich zur Erfüllung von Aufgaben ganz oder teilweise Dritter bedienen.

 

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