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AbfS + AbfGebS Blankenhain
AbfS + AbfGebS Blankenhain
Bezeichnung | Abfallsatzung des Kreises Weimarer Land vom 22. Juli 2005 und Gebührensatzung zur Abfallsatzung des Kreises Weimarer Land vom 15. November 2005 |
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Kerninhalte | Die Abfallsatzung bestimmt, dass der Landkreis Weimarer Land, dem die Stadt Blankenhain angehört, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Rahmen der allgemeinen Abfallentsorgungspflicht die Entsorgung der im Kreisgebiet überlassenen Abfälle als öffentliche Einrichtung betreibt. Die Abfallsatzung regelt insbesondere Benutzungszwang/-recht und Überlassungspflicht sowie die Einsammlung von Abfällen. Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis, für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung Benutzungsgebühren zur Deckung seiner Kosten zu erheben. Sie legt unter anderem den Gebührenmaßstab und die Gebührensätze fest. |
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