Abwassergebührensatzung Bochum
Bezeichnung | Gebührensatzung für die Benutzung der Abwasseranlage in der Stadt Bochum vom 5. Februar 1986 |
Rechtsebene | Bochum |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Bochum berechtigt ist, für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage zur Deckung der Kosten und Verbandslasten sowie zur Abwälzung der Abwasserabgabe Benutzungsgebühren zu erheben. Sie legt zudem fest, dass die Stadt auch für die unmittelbare Einleitung von Abwässern in Anlagen, die nicht von ihr selbst, sondern von der Emschergenossenschaft oder vom Ruhrverband für die Entwässerung des Bochumer Stadtgebietes betrieben werden oder denen die Emschergenossenschaft oder der Ruhrverband durch ihre Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen Vorteile gewährt – sofern hierfür vom jeweiligen Einleiter keine Verbandsbeiträge erhoben werden – Benutzungsgebühren erheben darf. Die Benutzungsgebühren werden getrennt für die Einleitung von Schmutzwasser (Schmutzwassergebühr) und Niederschlagswasser (Niederschlagswassergebühr)erhoben. |
Links zur Rechtsänderung | |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Stadt Bochum |
URL-Adresse |