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AbfS + AbfGebS Heilbad Heiligenstadt + Leinefeld-Worbis

AbfS + AbfGebS Heilbad Heiligenstadt + Leinefeld-Worbis

Bezeichnung

Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen im Landkreis Eichsfeld vom 8. Dezember 2021 und Satzung des Landkreises Eichsfeld über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtungen des Landkreises Eichsfeld vom 10. Januar 2025

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Abfallsatzung

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Abfallgebührensatzung

Kerninhalte

Die Abfallsatzung bestimmt, dass der Landkreis Eichsfeld, dem die Kreisstadt Heilbad Heiligenstadt und die Stadt Leinefeld-Worbis angehören, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet angefallenen und ihm zu überlassenden Abfälle entsorgt und die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung betreibt. Zur Durchführung seiner Aufgaben bedient sich der Landkreis der EW Entsorgung GmbH. Die Abfallsatzung regelt unter anderem Anschlusszwang und Überlassungspflicht sowie die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung.

Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis, für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung zur Deckung seiner Aufwendungen Benutzungsgebühren zu erheben. Sie legt unter anderem Gebührenmaßstab und Gebührensatz fest.

 

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