AbfS + AbfGebS Heilbad Heiligenstadt + Leinefeld-Worbis

 



Kurzbezeichnung

Abfall- und Gebührensatzung Landkreis Eichsfeld

Bezeichnung

Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen im Landkreis Eichsfeld und Satzung des Landkreises Eichsfeld über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtungen des Landkreises Eichsfeld, beide vom 8. Dezember 2021

Rechtsebene

Heilbad Heiligenstadt

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallsatzung bestimmt, dass der Landkreis Eichsfeld, dem die Kreisstadt Heilbad Heiligenstadt und die Stadt Leinefeld-Worbis angehören, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet angefallenen und ihm zu überlassenden Abfälle entsorgt und die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung betreibt. Zur Durchführung seiner Aufgaben bedient sich der Landkreis der EW Entsorgung GmbH. Die Abfallsatzung regelt unter anderem Anschlusszwang und Überlassungspflicht sowie die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung.

Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis, für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung zur Deckung seiner Aufwendungen Benutzungsgebühren zu erheben. Sie legt unter anderem Gebührenmaßstab und Gebührensatz fest.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallsatzung (Neubekanntmachung)

URL-Adresse

http://www.kreis-eic.de/kreisrecht.html?file=files/kreis_eic/uploads/kreistag/kreisrecht/AbfS_Neufassung_07-2015.pdf

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallgebührensatzung (Neubekanntmachung)

URL-Adresse

http://www.kreis-eic.de/kreisrecht.html?file=files/kreis_eic/uploads/kreistag/kreisrecht/AbfGebS_Neufassung_07-2015.pdf