AbfS + AbfGebS Landkreis Nordhausen
Kurzbezeichnung | KrW-/AbfS und AbfEGS |
Bezeichnung | Satzung zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen im Landkreis Nordhausen vom 17. Dezember 2021 und Gebührensatzung zur geordneten Abfallverwertung und -beseitigung im Landkreis Nordhausen vom 14. Dezember 2022 |
Rechtsebene | Landkreis Nordhausen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallsatzung bestimmt, dass der Landkreis Nordhausen, dem die Stadt Bleicherode und die Gemeinde Werther angehören, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle entsorgt und dazu eine öffentliche Einrichtung im Rahmen des eigenen Wirkungskreises betreibt. Die Abfallsatzung regelt insbesondere Anschluss und Benutzungszwang/-recht sowie die Entsorgung von Abfällen. Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis, für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung der Abfallentsorgung Abfallentsorgungsgebühren (Grundgebühr, Behältergebühr und Abfuhrgebühr) zur Deckung seiner Kosten zu erheben. Sie legt unter anderem Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe fest. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Juli 2024 Review vom 02. Dezember 2022 - Neufassung Gebührensatzung Review vom 02. Dezember 2022 - Neufassung AbfS |
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Bezeichnung | Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung |
URL-Adresse | |
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Bezeichnung | Abfallentsorgungsgebührensatzung |
URL-Adresse | Microsoft Word - Abfallentsorgungsgebührensatzung ab 1.1.2023 (landkreis-nordhausen.de) |