AbwS + BGS Husum

 



Kurzbezeichnung

Abwasser- und Beitrags- und Gebührensatzung Stadt Husum

Bezeichnung

Allgemeine Abwassersatzung der Stadt Husum vom 25. November 2021 und Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung der Stadt Husum vom 25. November 2021 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 24. November 2022

Rechtsebene

Husum

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abwassersatzung bestimmt, dass die Stadt Husum sowohl im Stadtgebiet als auch im Gebiet der Gemeinde Mildstedt zur Schmutzwasserbeseitigung, im Gebiet der Stadt Husum auch zur Niederschlagswasserbeseitigung verpflichtet ist. Die Abwasserbeseitigung wird vom Eigenbetrieb „Stadtwerke Husum Abwasserentsorgung" geführt; sie umfasst das Sammeln und Fortleiten von Abwasser, das Versickern, Verregnen und Verrieseln von Niederschlagswasser (Niederschlagswasser nur in der Stadt Husum), das Einleiten und Behandeln von Abwasser in Abwasseranlagen sowie das Einsammeln, Abfahren und die Beseitigung des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und des in abflusslosen Gruben gesammelten Abwassers im Gebiet der Stadt Husum. Die Abwassersatzung regelt insbesondere Anschluss- und Benutzungsrecht sowie dessen Ausschluss und Beschränkung, Anschluss- und Benutzungszwang sowie Grundstücksentwässerungsanlagen.

Die Abwassergebührensatzung berechtigt die Stadtentwässerungsbetriebe, Beiträge und Gebühren unter anderem für die Vorhaltung und Inanspruchnahme ihrer öffentlichen Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung zu erheben. Sie legt insbesondere den Beitrags-/Gebührenmaßstab und die Beitrags-/Gebührensätze fest.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. Oktober 2020 I ; II

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abwassersatzung

URL-Adresse

3214_1535_1.PDF (husum.org)

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Beitrags- und Gebührensatzung

URL-Adresse

3214_1534_1.PDF (husum.org)