AbfwS Laichingen

 



Bezeichnung

Satzung der Stadt Laichingen über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom 13. November 2000

KurzbezeichnungAbfallwirtschaftssatzung

Rechtsebene

Laichingen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt das Einsammeln und Befördern (Abfallabfuhr) der in ihrem Gebiet anfallenden und ihr zu überlassenden Abfälle, ausgenommen schadstoffbelastete Abfälle, als öffentliche Einrichtung betreibt. Zudem betreibt sie auch die Behandlung und Verwertung pflanzlicher Abfälle (Grüngut).

Sie regelt insbesondere das Einsammeln und Befördern und die Entsorgung der Abfälle sowie die Benutzungsgebühren.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Stadt Laichingen

URL-Adresse

https://www.laichingen.de/ceasy/serve/usage/main.php?view=publish&item=statute&id=1002