AbwS Wiesbaden

 



Bezeichnung

Ortssatzung über die Abwasserbeseitigung im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden vom 18. Dezember 2014

Rechtsebene

Wiesbaden

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Landeshauptstadt Wiesbaden zur Erfüllung ihrer Pflicht zur Abwasserbeseitigung, Abwasseranlagen als öffentliche Einrichtung betreibt.

Sie regelt insbesondere Anschluss- und Benutzungsrecht, Anschluss- und Benutzungszwang sowie Maßstab und Beitragssatz und Gebührenmaßstäbe und –sätze.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Landeshauptstadt Wiesbaden

URL-Adresse

Microsoft Word - 7 - 2.1 Abwassersatzung (Stand 2022) (wiesbaden.de)