AbfwS Breisgau

 



Kurzbezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung

Bezeichnung

Satzung des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen – mit Gebühren – vom 9. November 2009

Rechtsebene

Breisgau

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, dem die Region Breisgau angehört, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Entsorgung der in seinem Gebiet anfallenden und überlassenen Abfälle als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem den Anschluss- und Benutzungszwang, die Abfallarten, das Einsammeln und Befördern der Abfälle sowie die Entsorgung der Abfälle. Sie berechtigt den Landkreis zudem, zur Deckung seines Aufwands für die Entsorgung von Abfällen Benutzungsgebühren zu erheben. Diese setzen sich zusammen aus einer mengenunabhängigen Gebühr (Grundgebühr) und einer mengenabhängigen Gebühr (Behältergebühr bzw. Gewichts-, Mengen- oder Volumengebühr bei Selbstanlieferungen). Die Höhe der Benutzungsgebühr bestimmt sich nach dem als Anlage beigefügten Gebührenverzeichnis.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 07. Dezember 2022
Review vom 01. August 2021
Review vom 03. Juni 2020

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung

URL-Adresse

https://www.breisgau-hochschwarzwald.de/pb/site/Breisgau-Hochschwarzwald/get/params_E-101891215/1738633/Abfallwirtschaftssatzung%20g%C3%BCltig%20ab%202019_01_01.pdf