AbfwS Breisgau
Kurzbezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung |
Bezeichnung | Satzung des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen – mit Gebühren – vom 9. November 2009 |
Rechtsebene | Breisgau |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, dem die Region Breisgau angehört, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Entsorgung der in seinem Gebiet anfallenden und überlassenen Abfälle als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem den Anschluss- und Benutzungszwang, die Abfallarten, das Einsammeln und Befördern der Abfälle sowie die Entsorgung der Abfälle. Sie berechtigt den Landkreis zudem, zur Deckung seines Aufwands für die Entsorgung von Abfällen Benutzungsgebühren zu erheben. Diese setzen sich zusammen aus einer mengenunabhängigen Gebühr (Grundgebühr) und einer mengenabhängigen Gebühr (Behältergebühr bzw. Gewichts-, Mengen- oder Volumengebühr bei Selbstanlieferungen). Die Höhe der Benutzungsgebühr bestimmt sich nach dem als Anlage beigefügten Gebührenverzeichnis. |
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Bezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung |
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