AbfwS + AbfGebS Erfurt

 



Kurzbezeichnung

Abfallwirtschafts- + Abfallgebührensatzung Erfurt

Bezeichnung

Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Landeshauptstadt Erfurt und Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Erfurt, beide vom 3. Dezember 2015

Rechtsebene

Erfurt (einschl. OT Linderbach)

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallwirtschaftssatzung bestimmt für die Landeshauptstadt Erfurt, dass die Abfallentsorgung neben der Abfallberatung die Abfallverwertung und -beseitigung sowie die hierzu erforderlichen Maßnahmen umfasst. Sie legt fest, dass die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben eine öffentliche Einrichtung betreibt.

Die Abfallgebührensatzung berechtigt die Stadt Erfurt, für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung Benutzungsgebühren zu erheben. Sie legt insbesondere die Gebührenmaßstäbe und die Gebührensätze fest.

Links zur RechtsänderungReview vom 02. Januar 2023 - Änderungssatzung Abfallwirtschaftssatzung
Review vom 02. Januar 2023 - Änderungssatzung Gebührensatzung

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung

URL-Adresse

Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Landeshauptstadt Erfurt – Abfallwirtschaftssatzung – (AbfwS) – | Erfurt.de

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallgebührensatzung

URL-Adresse

http://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/2/2122.pdf