AbwS Lockweiler
Kurzbezeichnung | Abwassersatzung Wadern |
Bezeichnung | Satzung der Stadt Wadern über die Entwässerung der Grundstücke, den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung vom 10. Mai 2001 |
Rechtsebene | Lockweiler |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Wadern, zu der Lockweiler (Stadtteil) gehört, die Abwasserbeseitigung in ihrem Gebiet als pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit betreibt und die Abwasseranlagen als öffentliche Einrichtung (einheitliches System) im Trennverfahren (getrennte Leitungen für Schmutzwasser jeglicher Art und für die Aufnahme von Niederschlagswasser) und/oder im Mischverfahren (gemeinsame Leitungen für die Aufnahme von Niederschlagswasser und Schmutzwasser jeglicher Art) betreibt und unterhält. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht, Anschluss- und Benutzungszwang (Schmutz- und Niederschlagswasser), Grundstückskläreinrichtungen und Grundstücksentwässerungsanlagen. |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Abwassersatzung |
URL-Adresse | Abwassersatzung.pdf (wadern.de) |