AbwS Lockweiler

 



Kurzbezeichnung

Abwassersatzung Wadern

Bezeichnung

Satzung der Stadt Wadern über die Entwässerung der Grundstücke, den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung vom 10. Mai 2001

Rechtsebene

Lockweiler

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Wadern, zu der Lockweiler (Stadtteil) gehört, die Abwasserbeseitigung in ihrem Gebiet als pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit betreibt und die Abwasseranlagen als öffentliche Einrichtung (einheitliches System) im Trennverfahren (getrennte Leitungen für Schmutzwasser jeglicher Art und für die Aufnahme von Niederschlagswasser) und/oder im Mischverfahren (gemeinsame Leitungen für die Aufnahme von Niederschlagswasser und Schmutzwasser jeglicher Art) betreibt und unterhält. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht, Anschluss- und Benutzungszwang (Schmutz- und Niederschlagswasser), Grundstückskläreinrichtungen und Grundstücksentwässerungsanlagen.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abwassersatzung

URL-Adresse

Abwassersatzung.pdf (wadern.de)