AbwBesS + BGS-EWS Ronnenberg
Kurzbezeichnung | Abwasserbeseitigungs- und Entwässerungsabgabensatzung |
Bezeichnung | Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Ronnenberg vom 21. Oktober 1992 und Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Entwässerung der Stadt Ronnenberg vom 17. Juli 1984 |
Rechtsebene | Ronnenberg |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abwasserbeseitigungssatzung bestimmt, dass die Stadt Ronnenberg zur Beseitigung des in ihrem Entsorgungsgebiet anfallenden Abwassers je eine rechtlich selbstständige Anlage zur zentralen und zur dezentralen Abwasserbeseitigung als jeweils eine öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt insbesondere Anschlusszwang- und Benutzungszwang, Anschluss- und Benutzungsrecht sowie Einleitungsbedingungen. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung berechtigt die Stadt, Beiträge zur Deckung des Aufwands für die öffentliche Entwässerungsanlage (Kanalbaubeiträge) und Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Entwässerungsanlage (Kanalbenutzungsgebühren) sowie Kosten für Grundstücksanschlüsse zu erheben. Sie legt unter anderem Beitragsmaßstab und Beitragssatz für die Kanalbaubeiträge sowie Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze für die Kanalbenutzungsgebühren fest. |
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Bezeichnung | Abwasserbeseitigungssatzung |
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Bezeichnung | Entwässerungsabgabensatzung |
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