AbwS Breisgau
Kurzbezeichnung | Abwassersatzung Zweckverband Gewerbepark Breisgau |
Bezeichnung | Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung – mit Gebühren – des Zweckverbandes Gewerbepark Breisgau vom 23. Juli 2010 |
Rechtsebene | Breisgau |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass der Zweckverbandes Gewerbepark Breisgau die Beseitigung des in seinem Gebiet angefallenen Abwassers als eine öffentliche Einrichtung betreibt, soweit das Abwasser über eine Grundstücksentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht (angeliefert) wird. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht bzw. -pflicht sowie Einleitungsbeschränkungen und Grundstücksanschlüsse. Sie berechtigt den Zweckverband, zur teilweisen Deckung seines Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Abwasseranlagen einen Abwasserbeitrag zu erheben. Sie legt insbesondere Beitragsmaßstab und Beitragssatz fest. Zudem berechtigt sie den Zweckverband Gewerbepark Breisgau, für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren zu erheben, und legt Gebührenmaßstab und die Höhe der Abwassergebühren fest. |
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Bezeichnung | Abwassersatzung |
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