AbwS Rostock
Bezeichnung | Satzung über die Abwasserbeseitigung der Grundstücke im Verbandsgebiet des Warnow- Wasser- und Abwasserverbandes vom 25. Mai 2018 |
Rechtsebene | Rostock |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abwasserbeseitigungspflicht des Warnow- Wasser- und Abwasserverbandes, dem sich auch die Hansestadt Rostock angeschlossen hat, umfasst das Sammeln, Rückhalten, Fortleiten, Behandeln und Einleiten des im Verbandsgebiet anfallenden Abwassers sowie die Verwertung oder Beseitigung der bei der Abwasserbehandlung anfallenden Rückstände. Die Beseitigungspflicht umfasst bei Kleinkläranlagen auch das Entleeren und Transportieren des anfallenden Abwasser- /Schlammgemisches und bei abflusslosen Sammelgruben das Entleeren und Transportieren des Grubeninhaltes. Der Warnow-Wasser- und Abwasserverband betreibt zur Abwasserbeseitigung in seinem Verbandsgebiet jeweils eine rechtlich selbständige öffentliche Einrichtung für die |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Warnow-Wasser- und Abwasserverband |
URL-Adresse | hhttps://www.wwav.de/export/sites/wwav/downloads/fachsatzungen/Abwassersatzung-2018-NW.pdf |