Abwasserbeseitigungssatzung Fulda

Bezeichnung

Abwasserbeseitigungssatzung des Abwasserverbandes Fulda in der Fassung der 11. Änderungssatzung vom 16. Dezember 2019

Rechtsebene

Fulda

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Der Abwasserverband Fulda (AVF) betreibt in Erfüllung der ihm von den Mitgliedsgemeinden übertragenen Pflicht zur Abwasserbeseitigung Abwasseranlagen als eine öffentliche Einrichtung. Er bestimmt Art und Umfang der Abwasseranlagen sowie den Zeitpunkt ihrer Schaffung, Erneuerung und Erweiterung.

Durch die Satzung ist der AVF berechtigt zur Deckung der Kosten Gebühren für das Einleiten (a, b) oder Abholen (c, d) und Behandeln von
a) Niederschlagswasser,
b) Schmutzwasser,
c) Schlamm aus Kleinkläranlagen,
d) Abwasser aus Gruben
zu erheben.

Links zur RechtsänderungReview vom 14. August 2020

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Fulda

URL-Adresse

https://www.fulda.de/fd/10_Haupt-_und_Personalamt/fuldaer_ortsrecht/90.2_Abwasserbeseitigungsatzung_des_Abwasserverbandes_Fulda.pdf