AbfWirtS Landkreis Schwandorf

 



Bezeichnung

Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Bewirtschaftung von Abfällen im Landkreis Schwandorf vom 20. Juli 2016

Rechtsebene

Wackersdorf

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Schwandorf, zu dem auch die Gemeinde Wackersdorf gehört, durch eine öffentliche Einrichtung die in seinem Gebiet anfallenden und ihm überlassenen Abfälle entsorgt. Zur Erfüllung dieser Aufgaben kann sich der Landkreis Dritter, insbesondere privater Unternehmen, bedienen.

Sie regelt insbesondere Anschluss- und Überlassungsrecht, Anschluss- und Überlassungszwang und Holsysteme.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Gemeinde Wackersdorf

URL-Adresse

http://www.landkreis-schwandorf.de/media/custom/1901_3770_1.PDF?1470726373