AbfWS + AbfGS Andernach
Bezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung des Abfallzweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel über Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, Verwertung und Beseitigung von Abfällen für das Gebiet des Landkreises Mayen-Koblenz und Abfallgebührensatzung (AbfGS) des Abfallzweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung im Gebiet des Landkreises Mayen-Koblenz, beide vom 1. Januar 2023 |
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Kerninhalte | Die Abfallwirtschaftssatzung bestimmt, dass der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel (AZV) als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die im Gebiet des Landkreises Mayen-Koblenz, dem die Stadt Andernach angehört, angefallenen und zu überlassenden Abfälle unter anderem zur Wiederverwendung vorbereitet, recycelt, verwertet und beseitigt. Sie regelt insbesondere die Anschluss- und Benutzungspflichten sowie die Formen des Einsammelns. Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel (AZV), für die Inanspruchnahme seiner Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung unter anderem Benutzungsgebühren zu erheben. Sie regelt Gebührenmaßstab und Gebührensätze. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 14. November 2023 I ; II |