/
AbfWS + AbfGS Andernach

AbfWS + AbfGS Andernach

Bezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung des Abfallzweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel über Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, Verwertung und Beseitigung von Abfällen für das Gebiet des Landkreises Mayen-Koblenz und Abfallgebührensatzung (AbfGS) des Abfallzweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung im Gebiet des Landkreises Mayen-Koblenz, beide vom 1. Januar 2023

Link zum Rechtstext

Abfallwirtschaftssatzung

Link zum Rechtstext

Abfallgebührensatzung

Kerninhalte

Die Abfallwirtschaftssatzung bestimmt, dass der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel (AZV) als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die im Gebiet des Landkreises Mayen-Koblenz, dem die Stadt Andernach angehört, angefallenen und zu überlassenden Abfälle unter anderem zur Wiederverwendung vorbereitet, recycelt, verwertet und beseitigt. Sie regelt insbesondere die Anschluss- und Benutzungspflichten sowie die Formen des Einsammelns.

Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel (AZV), für die Inanspruchnahme seiner Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung unter anderem Benutzungsgebühren zu erheben. Sie regelt Gebührenmaßstab und Gebührensätze.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 14. November 2023 I ; II
Review vom 02. Februar 2022