AbfWS + AbfGS Andernach

 



Kurzbezeichnung

Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung

Bezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung des Abfallzweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel über Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, Verwertung und Beseitigung von Abfällen für das Gebiet des Landkreises Mayen-Koblenz und Abfallgebührensatzung (AbfGS) des Abfallzweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung im Gebiet des Landkreises Mayen-Koblenz, beide vom 1. Januar 2023

Rechtsebene

Andernach

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallwirtschaftssatzung bestimmt, dass der Landkreis Mayen-Koblenz, dem die Stadt Andernach angehört, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet angefallenen und zu überlassenden Abfälle unter anderem zur Wiederverwendung vorbereitet, recycelt, verwertet und beseitigt. Sie regelt insbesondere die Anschluss- und Benutzungspflichten sowie die Formen des Einsammelns.

Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis, für die Inanspruchnahme seiner Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung unter anderem Benutzungsgebühren zu erheben. Sie regelt Gebührenmaßstab und Gebührensätze.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 14. November 2023 I ; II
Review vom 02. Februar 2022

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung

URL-Adresse

Abfallwirtschaftssatzung (azv-rme.de)

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallgebührensatzung

URL-Adresse

Abfallgebührensatzung (azv-rme.de)

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