AbwS Tuttlingen
Kurzbezeichnung | Abwassersatzung (einschließlich Abwasserbeitrag und -gebühren) |
Bezeichnung | Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 18. Juni 2018 |
Rechtsebene | Tuttlingen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Tuttlingen die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als eine öffentliche Einrichtung unter dem Namen „Eigenbetrieb Stadtentwässerung Tuttlingen" betreibt. Voraussetzung für die Beseitigung ist, dass das Abwasser über eine Grundstücksentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht (angeliefert) wird. Sie regelt neben Anschluss und Benutzung Grundstücksanschlüsse und Grundstücksentwässerungsanlagen sowie den Abwasserbeitrag und die Abwassergebühren. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 12. Februar 2024 Review vom 16. April 2021 |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Stadt Tuttlingen |
URL-Adresse | https://www.tuttlingen.de/ceasy/modules/ebs/main.php?view=publish&item=statute&id=32 |