AbwS Mönsheim

 



Bezeichnung

Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Mönsheim vom 28. Juni 2011

Rechtsebene

Gemeinde Mönsheim

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Gemeinde Mönsheim die Beseitigung des in ihrem Gemeindegebiet angefallenen Abwassers als eine öffentliche Einrichtung betreibt. Sie stellt die hierzu erforderlichen öffentlichen Abwasseranlagen bereit.

Die Satzung regelt insbesondere Anschluss und Benutzung sowie Abwasserbeitrag und Abwassergebühren.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abwassersatzung 

URL-Adresse

Gemeinde Mönsheim (moensheim.de)