AbfS Heuchelheim
Bezeichnung | Satzung über die Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Gießen vom 3. November 2003 |
Rechtsebene | Heuchelheim |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Gießen, zudem die Gemeinde Heuchelheim gehört, die Abfallentsorgung in seinem Gebiet als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt insbesondere Benutzungsrecht, Anschluss- und Benutzungszwang sowie die Durchführung der Abfallentsorgung. |
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Bezeichnung | Landkreis Gießen |
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