AbfS Heuchelheim

 



Bezeichnung

Satzung über die Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Gießen vom 3. November 2003

Rechtsebene

Heuchelheim

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Gießen, zudem die Gemeinde Heuchelheim gehört, die Abfallentsorgung in seinem Gebiet als öffentliche Einrichtung betreibt.

Sie regelt insbesondere Benutzungsrecht, Anschluss- und Benutzungszwang sowie die Durchführung der Abfallentsorgung.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Landkreis Gießen

URL-Adresse

https://www.lkgi.de/images/formulare_downloads/Der_Landkreis/Politik/Kreisrecht/Abfallsatzung_2014-12-15.pdf