AltölV

 



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Altölverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Altölverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2002

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die stoffliche und die energetische Verwertung sowie die Beseitigung von Altöl.

Sie gilt für

  • Erzeuger, Besitzer, Einsammler und Beförderer von Altöl,
  • Betreiber von Altölentsorgungsanlagen,
  • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, soweit sie Altöl entsorgen, und
  • Dritte, Verbände und Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft, denen Pflichten zur Entsorgung von Altöl übertragen worden sind.
Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenAbfall_Sum_Getrennthaltung; Abfall_SumAllg; AufbwSum_Diverse; BetrIng_SumGfstoff; F1_SumAbf; F2_SumAbf; Inst_SumBescha_4; ProdS/Entw_Sum_Produktveranwortung
TagsAltölVO; AÖV; AÖVO; AltÖV; AltÖVO
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Review vom 01. November 2020