ProdGewStatG

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe vom 21. März 2002

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Kerninhalte

Dieses Gesetz bestimmt, dass im Produzierenden Gewerbe, das den Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden, das Verarbeitende Gewerbe, die Energie- und Wasserversorgung, die Abwasser- und Abfallentsorgung und die Beseitigung von Umweltverschmutzungen sowie das Baugewerbe umfasst, statistische Erhebungen als Bundesstatistik durchgeführt werden und regelt die Einzelheiten der jeweiligen Erhebungen.

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Review vom 04. März 2021