HNSG

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See vom 16. Juli 2021

Link zum Rechtstext

HNS-Gesetz

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See.

Zum 27. Juli 2021 sind die folgenden Paragrafen bereits in Kraft getreten: §§ 2; 3; 6; 7; 8 sowie § 2, Abs. 1 Nr. 1 und 4, und Abs. 2 und 3.
Im Übrigen tritt das HNSG an dem Tag in Kraft, an dem das HNS-Übereinkommen 2010 vom 30. April 2010 nach seinem Artikel 46 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. Januar 2022
Review vom 01. August 2021