HaftPflG

 



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Haftpflichtgesetz

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Haftpflichtgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Januar 1978

Kerninhalte

Dieses Gesetz schützt Leben, Leib und Eigentum.

Es regelt die grundsätzlich als Gefährdungshaftung ausgestaltete Haftung (also ohne Erfordernis eines schuldhaften Verhaltens – Ausnahme: Bei „sonstigen Unternehmen“ muss das schädigende Ereignis am Leben bzw. an körperlicher Unversehrtheit auf einem Verschulden eines Betriebsangehörigen beruhen) für Schadensereignisse im Zusammenhang mit gefährlichen Unternehmen.

Es normiert Haftungsgrenzen und -ausschlüsse.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)F1_SumHaftpflicht