TVG

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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Tarifvertragsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969

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Kerninhalte

Dieses Gesetz legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Tarifverhandlungen fest.

Der Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien (Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern) und enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können.

Es besteht zwar keine gesetzliche Aushangpflicht, aber es wird empfohlen, das Gesetz auszuhängen.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)

HR_SumMitteilung

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