NachwG

 



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Nachweisgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen vom 20. Juli 1995

Kerninhalte

Dieses Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer, es sei denn, dass sie nur zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens einem Monat eingestellt werden. 

Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

Es besteht zwar keine gesetzliche Aushangpflicht, aber es wird empfohlen, das Gesetz auszuhängen.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)HR_SumMitteilung; HR_SumNachweis_2
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Review vom 01. November 2024
Review vom 01. August 2022