SaubFahrzeugBeschG
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge vom 9. Juni 2021 |
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Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt Mindestziele und deren Sicherstellung bei der Beschaffung bestimmter Straßenfahrzeuge und Dienstleistungen, für die diese Straßenfahrzeuge eingesetzt werden, durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber. Dieses Gesetz gilt für die Beschaffung bestimmter Straßenfahrzeuge und Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber durch -> Öffentliche Dienstleistungsaufträge im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße, die die Erbringung von Personenverkehrsdienstleistungen mit Straßenfahrzeugen zum Gegenstand haben; hiervon ausgenommen sind Aufträge, -> Dienstleistungsaufträge über Verkehrsdienste gemäß der Tabelle der Anlage 2 (Öffentlicher Verkehr (Straße), Personensonderbeförderung (Straße), Bedarfspersonenbeförderung, Abholung von Siedlungsabfällen, Postbeförderung auf der Straße, Paketbeförderung, Postzustellung, Paketzustellung), sofern die Auftraggeber zur Anwendung eines der folgenden Vergabeverfahren verpflichtet sind: |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 04. Juni 2024 |