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Kohlendioxid-Speicherungsgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid vom 17. August 2012

Kerninhalte

Dieses Gesetz dient der Gewährleistung einer dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten zum Schutz des Menschen und der Umwelt, auch in Verantwortung für künftige Generationen. Es regelt zunächst die Erforschung, Erprobung und Demonstration von Technologien zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten.

Es gilt für die Erprobung und Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten einschließlich der Untersuchung, der Überwachung, Stilllegung und Nachsorge für alle Anlagen und Einrichtungen zur Speicherung, den Transport von Kohlendioxid sowie für sonstige Tätigkeiten, soweit dies ausdrücklich bestimmt ist.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. März 2024
Review vom 01. September 2021
Review vom 01. August 2021
Review vom 12. Mai 2021 
Review vom 1. Juli 2020