LagerstG

 



Die Norm ist zum 30. Juni 2020 außer Kraft getreten. Sie wurde durch die GeolDG ersetzt.

Link zum Rechtstext

Lagerstättengesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Durchforschung des Reichsgebietes nach nutzbaren Lagerstätten vom 4. Dezember 1934

Kerninhalte

Zur Sicherung der deutschen Mineralversorgung wird der Reichswirtschaftsminister mit der Durchforschung des Reichsgebietes nach nutzbaren Lagerstätten betraut und ermächtigt, mit der Untersuchung sowie der Sammlung und Bearbeitung ihrer Ergebnisse die geologischen Anstalten der Länder zu beauftragen.