MitbestG

 



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Mitbestimmungsgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Aufnahme von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat von Unternehmen, die

  • in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Genossenschaft betrieben werden und
  • in der Regel mehr als 2.000 Arbeitnehmer beschäftigen.