GwG

 



Das Gesetz ist am 26. Juni 2017 außer Kraft getreten. Gleichzeitig ist das neue GWG 2017 in Kraft getreten.

Link zum Rechtstext

Geldwäschegesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten vom 13. August 2008

Kerninhalte

Dieses Gesetz legt fest, welche Personen verpflichtet sind, hinsichtlich der Bekämpfung von Geldwäsche spezielle Vorkehrungen wie die Aufzeichnung von Einzahlungen ab 15.000,00 Euro oder bestimmte Identifizierungen vorzunehmen. Unter Geldwäsche versteht man die Verschleierung der wahren Herkunft von illegal erzielten Einnahmen des organisierten Verbrechens.

Es regelt zudem die Verpflichtung für Kreditinstitute, Versicherungen, Treuhänder und Makler, Personen, die gewerblich mit Gütern handeln (hierzu zählen Hersteller, sowie Groß- und Einzelhandel, Güterhändler), Spielbanken und rechtsberatende Berufe, bei Verdacht auf Geldwäsche – einschließlich des Verdachts auf die Finanzierung einer terroristischen Vereinigung – eine Verdachtsanzeige zu erstatten, und bestimmt als für Verdachtsmeldungen zuständige Zentralstelle das Bundeskriminalamt.

Es enthält darüber hinaus Vorschriften für das Glücksspiel im Internet.