MPDG
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Medizinprodukte vom 28. April 2020 |
Link zum Rechtstext | Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz |
Kerninhalte | Das Gesetz dient der Durchführung und Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/745. Es ist anzuwenden auf Produkte im Anwendungsbereich dieser EU-Verordnung. Für In-vitro-Diagnostika ist bis einschließlich 25. Mai 2022 das Medizinproduktegesetz in der bis einschließlich 25. Mai 2020 geltenden Fassung anzuwenden. Das Gesetz gilt auch für das Anwenden, Betreiben und Instandhalten von Produkten, die nicht als Medizinprodukte in Verkehr gebracht wurden, aber mit der Zweckbestimmung eines Medizinproduktes im Sinne der Anlagen 1 und 2 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung angewendet werden. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | F1_SumBeauft2 |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. November 2024 |