TextilKennzG

 



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Textilkennzeichnung

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Textilkennzeichnungsgesetz vom 15. Februar 2016

Kerninhalte

Dieses Gesetz gilt für

  • Textilerzeugnisse, die auf dem Markt bereitgestellt werden,
  • die Verwendung von Bezeichnungen von Textilfasern,
  • die Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen und der nichttextilen Bestandteile tierischen Ursprungs von Textilerzeugnissen und
  • die Bestimmung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen durch quantitative Analyse von binären und ternären Textilfasergemischen.

Es regelt die Durchführung und ist ergänzend zur Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 anzuwenden.