GwG 2017

 



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Geldwäschegesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten vom 23. Juni 2017

Kerninhalte

Dieses Gesetz legt zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung den Kreis der Verpflichteten (unter anderem Kreditinstitute, Versicherungen, Treuhänder, Makler, rechtsberatend tätige Personen wie Rechtsanwälte und Steuerberater sowie Güterhändler) fest und regelt ihre Sorgfalts- (vor allem Identifizierung und Identitätsüberprüfung) und Meldepflichten (Transparenzregister, Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen).

Es bestimmt, dass die Verpflichteten über ein angemessenes wirksames Risikomanagement verfügen müssen, das eine Risikoanalyse und interne Sicherungsmaßnahmen umfasst, und einen Geldwäschebeauftragten auf Führungsebene sowie einen Stellvertreter zu bestellen haben.

Es enthält darüber hinaus besondere Vorschriften für das Glücksspiel im Internet.

Links zur Rechtsänderung

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