LkSG

LkSG



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Link zum Rechtstext

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Kerninhalte

Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform, die
-> ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz im Inland haben und
-> in der Regel mindestens 3000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen; ins Ausland entsandte Arbeitnehmer sind erfasst.

Das Gesetz ist auch anzuwenden auf Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform, die
-> eine Zweigniederlassung gemäß § 13d des Handelsgesetzbuchs im Inland haben und
-> in der Regel mindestens 3000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen.

Ab dem 1. Januar 2024 betragen die vorgesehenen Schwellenwerte jeweils 1000 Arbeitnehmer.

Diese Vorschrift betrifft den Bereich Nachhaltigkeit.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) 

AufbwSum_Diverse2

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. September 2023
Review vom 01. März 2023 
Review vom 01. August 2021 I ; II ; III ; IV ; V
Review vom 01. August 2021
Review vom 15. April 2021 I ; II ; III ; IV ; V