UrhG

 



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Urheberrechtsgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. September 1965

Kerninhalte

Schutzgegenstand dieses Gesetzes sind Werke – definiert als persönliche geistige Schöpfungen – der Literatur, Wissenschaft und Kunst in Abgrenzung zu technisch-naturwissenschaftlichen Erfindungen, für die das Patentrecht Schutz bietet.

Der Schutz eines Werks endet 70 Jahre nach dem Tode des alleinigen Urhebers. Mit Ende der Schutzfrist ist das Werk sogenannt gemeinfrei. Stets gemeinfrei sind amtliche Werke wie zum Beispiel Gesetze, Behördenerlasse und Gerichtsentscheidungen.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)F1_SumUrheber; Vertr_SumUrheber
weitere LinksVerordnung über befugte Stellen nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhGBefStV)
Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. April 2023
Review vom 01. Juli 2021 - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz
Review vom 01. Juli 2021 - Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
Review vom 02. Dezember 2020