IRegG

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zum Implantateregister Deutschland vom 12. Dezember 2019

Link zum RechtstextImplantateregistergesetz

Kerninhalte

Zur Gewährleistung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei der Gesundheitsversorgung mit Implantaten wird beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information ein Implantateregister unter der Bezeichnung „Implantateregister Deutschland" errichtet und geführt.

Das Implantateregister dient
-> dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Patientinnen und Patienten, von Anwendern und von Dritten sowie der Abwehr von Risiken durch Implantate,
-> der Informationsgewinnung über die Qualität der Implantate und der medizinischen Versorgung mit Implantaten in den verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen,
-> der Qualitätssicherung der Implantate und der medizinischen Versorgung mit Implantaten in den verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen,
-> der Medizinproduktevigilanz und der Marktüberwachung,
-> statistischen Zwecken als Grundlage für
--> die Qualitätssicherung der Implantate und der medizinischen Versorgung mit Implantaten in den verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen,
--> die Qualitätsberichterstattung im deutschen Gesundheitswesen und
--> die Marktbeobachtung und die Medizinproduktevigilanz,
-> wissenschaftlichen Zwecken.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. Januar 2024
Review vom 03. Januar 2023
Review vom 08. November 2022
Review vom 01. Oktober 2021
Review vom 08. Juni 2021 I ; II
Review vom 01. Dezember 2020
Review vom 01. Juni 2020 I ; II