SeeAnlG

 



Das Gesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

Link zum Rechtstext

SeeanlagenG

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Seeanlagengesetz vom 13. Oktober 2016

Kerninhalte

Dieses Gesetz gilt für die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Anlagen

  • im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland und
  • auf der Hohen See, sofern der Unternehmenssitz des Vorhabenträgers im Geltungsbereich des Grundgesetzes liegt.

Anlagen im Sinn dieses Gesetzes sind alle festen oder nicht nur zu einem kurzfristigen Zweck schwimmend befestigten baulichen oder technischen Einrichtungen, einschließlich Bauwerke und künstlicher Inseln, sowie die jeweils für die Errichtung und den Betrieb erforderlichen Nebeneinrichtungen, die

  • der Erzeugung von Energie aus Wasser und Strömung,
  • der Übertragung von Energie aus Wasser und Strömung,
  • anderen wirtschaftlichen Zwecken oder
  • meereskundlichen Untersuchungen dienen.
Links zur Rechtsänderung

Review vom 02. Januar 2024
Review vom 10. Dezember 2020