VDG
Link zum Rechtstext | VertrauensdiensteG |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die wirksame Durchführung der Vorschriften über Vertrauensdienste in der Verordnung (EU) Nr. 910/2014. Als Durchführungsgesetz der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 enthält es lediglich den notwendigen Regelungsumfang für elektronische Vertrauensdienste. Es löst das Signaturgesetz und die Signaturverordnung ab. |