VDG

 



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VertrauensdiensteG

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Vertrauensdienstegesetz vom 18. Juli 2017

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die wirksame Durchführung der Vorschriften über Vertrauensdienste in der Verordnung (EU) Nr. 910/2014.

Als Durchführungsgesetz der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 enthält es lediglich den notwendigen Regelungsumfang für elektronische Vertrauensdienste.

Es löst das Signaturgesetz und die Signaturverordnung ab.